Nicht alle „Spielregeln“ sind jedem bekannt. Wir möchten diese hier zusammenfassen.
- Aktive Mitglieder ab 18 Jahre müssen beim TCL pro Jahr 10 Std. / Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahre müssen 5 Std. Arbeitsdienst leisten.
- Ersatzweise sind pro nicht geleistete Arbeitsstunde am Jahresende 12,00 € zu entrichten. (GV-Beschluss 2022)
- Im Antragsjahr der Schnuppermitgliedschaft entfällt die Verpflichtung zum Arbeitsdienst.
- Jeder ist SELBST für die Meldung seiner Stunden verantwortlich (die Argumentation „ein Vorstandsmitglied hat das doch gesehen, dass ich gearbeitet habe“ reicht nicht aus)
- Meldung erfolgt an Monika Gerold (Email monikadeufel@web.de, Telefon, WhatsApp 0176-47206453)
- Jeder leistet seine Stunden selbst. Ausnahmen: Ehepartner dürfen für sich gegenseitig Stunden leisten. Über weitere Ausnahmen entscheidet der Vorstand auf Antrag zum Saisonbeginn
- Für das Backen eines Kuchen für Vereinsevents wird eine Stunde Arbeitsdienst angerechnet (Ausnahme: Kuchenbacken für Mannschaftsspiele gilt nicht als Arbeitsdienst)
- „Ich möchte arbeiten, weiß aber nicht was ich tun kann“ > Ansprechpartner sind alle Mitglieder des Vorstands!